Baukultur in Südtirol

Orts- und Landschaftsplanung

Gemeinde Eppan, Gartenhotel Moser nachher
Gemeinde Eppan, Gartenhotel Moser vorher
Gemeinde Tiers nachher
Gemeinde Tiers vorher
Gemeinde Lana – Lokalaugenschein des Landesbeirats für Baukultur und Landschaft © Nicolò Di Giovanni
Gemeinde Lana – Lokalaugenschein des Landesbeirats für Baukultur und Landschaft © Nicolò Di Giovanni
Gemeinde Kaltern – Lokalaugenschein des Landesbeirats für Baukultur und Landschaft © Nicolò Di Giovanni

Die Autonome Provinz Bozen – Südtirol umfasst eine Fläche von 7400 qkm und eine Bevölkerung von rund 500.000 Einwohnern, zirka 60 % gehören der deutschen, 30 % der italienischen und 10 % der ladinischen Muttersprache an.

Die Governance des Landes erfolgt auf Gemeindeebene (116 Gemeinden) und auf Landesebene. Jede Gemeinde hat einen Bauleitplan und einen Landschaftsplan im selben Maßstab, durch diese versucht man die Landschaftsentwicklung zu steuern.

Die Bauvorhaben werden auf Gemeindeebene bewertet und vom Bürgermeister entschieden, meist beinhaltet dies auch eine Landschaftsschutzermächtigung. Projekte, die landschaftliche Unterschutzstellungen beinhalten, müssen durch die Landesverwaltung bewertet werden. Im Jahr 2014 hat das Amt für Landschaftsschutz 1166 Projekte behandelt, von denen 448 der Landeskommission für Landschaftsschutz unterbreitet, 408 mittels internem Gutachten, 288 in der Dienststellenkonferenz für den Umweltbereich und 22 im Umweltbeirat begutachtet wurden.

Im Jahre 1997 wurde das Landesraumordnungsgesetz Nr. 13 ins Leben gerufen, das heute noch greift, und das damals bereits die Rahmenbedingungen für eine langfristige Orts- und Landschaftsplanung ermöglicht hat, von denen wir heute noch profitieren (z. B. geschlossener Hof). Hinzu kommen die ausgewiesenen Schutzgebiete, die ein Drittel des Landesgebietes ausmachen. In der beratenden Tätigkeit der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, hat das Amt für Landschaftsschutz für die Gemeinden und Planer ein Handbuch, mit dem Titel „Kriterien für landschaftsgerechtes Bauen“, erarbeitet. Das Handbuch zeigt eine Herangehensweise zur Planung von landschaftlichen Eingriffen, die einen respektvollen Umgang mit der Ressource Natur und gleichzeitig eine Qualitätssicherung in der Planung darstellt, auf.

2006 wurde in Südtirol erstmals der Landesbeirat für Baukultur und Landschaft ernannt, dieser hat die Aufgabe, für das Thema Baukultur und Landschaft zu sensibilisieren und die Projektqualität zu steigern. Die Beratung steht den Gemeinden und privaten Bauherrn unentgeltlich zur Verfügung und erfolgt stets vor Ort. Das erstellte Gutachten des Landesbeirats ist nicht bindend und baut auf freiwilliger Basis auf. Die räumliche und gestalterische Qualität liegt somit großteils in der Eigenverantwortung des Bauherrn, diese wird durch die Beratung des Landesbeirats f.B.u.L., sowie durch die angebotenen Beratungen der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, unterstützt. Das Ziel der Beratungen ist es, die Verbindung zwischen Bauten und freien Flächen zu thematisieren, indem man versucht landschafts- und ortsgerecht zu bauen, den Bestand zu erweitern, das Neue zuzulassen ohne das Alte zu verkennen und die Identität des Ortes zu bewahren.

Dieses Projekt wurde im Rahmen der Baukulturwerkstätten 2015 in Frankfurt vorgestellt.

Rubrik Beteiligungskultur
Planungskultur
Ländliche Räume
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