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Aktive der Baukultur
Vereine und Initiativen, Kammern und Verbände
Verband Deutscher Vermessungsingenieure (VDV) e.V. - Berufsverband für Geodäsie und Geoinformatik -
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Thema | Ingenieurbau |
Publikationsintervall | VDVmagazin (alle zwei Monate) |
Kontakt |
Verband Deutscher Vermessungsingenieure e. V. Weyerbuschweg 23 42115 Wuppertal Tel. 049-202-2980376 |
Ansprechpartner/in |
Dipl.-Ing. Burkhard Kreuter, Geschäftsführer
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Gründungsjahr | 1949 |
Mitglieder | 6500 |
Social Media | |
Website | VDV-online.de |
• Wahrung des Berufsausübungsrechts in allen Bereichen des Vermessungs- und Geoinformationswesens
• Zuständigkeit des Vermessungs- und Geoinformationsingenieurs für die Erfassung und Bereitstellung aller raumbezogenen Sachverhalte unserer Umwelt
• Verwendung der Arbeitsergebnisse aller Vermessungs- und Geoinformationsingenieure
• Netzwerkbildung
Ingenieurausbildung im Vermessungs- und Geoinformationswesen:
• Berufsqualifizierende und praxisnahe Hochschulausbildung
• Praxissemester als wesentlicher Bestandteil des Studiums
• keine Fixierung der Regelstudienzeit auf 6 Semester bei den Bachelorstudiengängen
• Verbesserung der internationalen Durchlässigkeit des Studiums
• Gleichwertigkeit der Hochschulabschlüsse
• Verbesserung der personellen und technischen Ausstattung an den HochschulenFort- und Weiterbildung
• Erhalt der beruflichen Fähigkeiten nach dem Studium durch lebenslanges Lernen auf dem neuesten Stand der Technik
• Gewährung der berufsbegleitenden Weiterbildung auf gesetzlicher Grundlage
• Recht und Pflicht zur Fortbildung zum konstanten Lernen und Wachsen
Öffentlicher Dienst:
• Berücksichtigung der im Studium und in der Wirtschaft erworbenen Kenntnisse bei der Besoldung und Vergütung von Beamten und Beschäftigten
• Besetzung von Stellen nach Befähigung und Vergütung nach fachlicher Leistung
• Besetzung von Leitungsfunktionen mit im Fach ausgebildeten Ingenieurinnen und Ingenieuren
• Zusammenfassung des gehobenen und höheren technischen Dienstes zu einer gemeinsamen Ingenieurlaufbahn
Beschäftigte in der Wirtschaft:
• Besetzung von Stellen nach Befähigung
• Vergütung nach Leistung auf Grundlage geltender Tarifverträge oder in Anlehnung an das Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes
Selbstständige Ingenieurinnen und Ingenieure:
• Einschränkungsfreie Berufsausübung
• Ungehinderter Zugang zu öffentlichen Geodaten
• Zulassung der Absolventen aller Hochschularten in Deutschland zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
• Verbindliche Festlegung von auskömmlichen Honoraren für vermessungstechnische Leistungen im Bauwesen in der HOAI
• Bereitstellung von neuesten Informationen und Trends zur beruflichen Weiterbildung
• Diskussions- und Austauschforen für die Orientierung am Markt
Bau- und Ingenieurkammern:
Die Zusammenarbeit des VDV mit den Ingenieur- und Baukammern der Länder orientiert sich an der
Berufsqualifikation und der Bewusstmachung des Wirkens der Ingenieure gegenüber der Öffentlichkeit.
Dazu ist eine Öffnung der Kammern auch für nicht freiberuflich tätige Ingenieurinnen und Ingenieure notwendig.