Förderverein Bundesstiftung Baukultur e.V.
Beitragsordnung
Beitragsordnung
§ 1.0 Jahresbeitrag für Mitglieder
§ 1.1 für Einzelpersonen wie Architekten, Ingenieure, Stadtplaner und andere nicht gewerblich Tätige sowie für private Bürger
nach freier Vereinbarung, jedoch mindestens | 90 Euro
§ 1.2 für Unternehmen der privaten Wirtschaft und der Bau- und Immobilienwirtschaft, Projektentwickler, Kreditinstitute,
Bausparkassen nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 1.500 Euro
§ 1.3 für Stiftungen sowie landes- und bundesweit tätige Verbände, Kammern und Organisationen nach freier Vereinbarung
jedoch mindestens | 750 Euro
§ 1.4 für Kommunen und Gebietskörperschaften nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 650 Euro
§ 1.5 für regional und lokal tätige Vereine nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 125 Euro
§ 1.6 für Wohnungsunternehmen und -genossenschaften nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 750 Euro
jüngere und kleinere Genossenschaften nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 125 Euro
§ 1.7 für Hochschulen, Universitäten und weitere lehrende Institutionen nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 350 Euro
§ 1.8 für Studierende | 20 Euro
§ 1.9 für Planungsbüros von Architekten und Ingenieuren aller Fachrichtungen sowie Handwerksbetriebe nach freier Vereinbarung
jedoch mindestens
< 20 Mitarbeiter | 350 Euro
> 20 Mitarbeiter | 750 Euro
> 100 Mitarbeiter | 1.500 Euro