Förderverein Bundesstiftung Baukultur e.V.

Wir sind transparent!

  1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
    Förderverein Bundesstiftung Baukultur e.V.
    Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang G
    D-10179 Berlin (Mitte)

    Gründungsjahr: 2003
    AG Charlottenburg: Vereins-Rg.-Nr. 15363 Nz
     
  2. Vollständige Satzung sowie Angabe zu den Zielen
    Der Förderverein setzt sich gemeinsam mit der Bundesstiftung Baukultur politisch unabhängig und fachübergreifend für die Qualität der gebauten Lebensumwelt ein. Dazu unterstützt der Verein die Stiftungsarbeit.
    Satzung
     
  3. Angaben zur Steuerbegünstigung

    Der Förderverein Bundesstiftung Baukultur e.V. ist wegen der Förderung von gemeinnützigen Zwecken nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Körperschaften I in Berlin vom 12.05.2023 für die Jahre 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.

    Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte und mildtätige Zwecken im Sinne der Abgabenordnung.
    Finanzamt für Körperschaften Berlin: Steuer-Nr. 27/665/59784

  4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
    Der Vorstand und die Kassenprüfer
    Die Geschäftsstelle
     
  5. Tätigkeitsbericht
    Tätigkeitsbericht des Vereins
     
  6. Personalstruktur
    Mitglieder: 1.682
    Ehrenamtlicher Vorstand: 9
    Kassenprüfer: 2
    Angestellte Mitarbeiterinnen: 4
    Stand: 15. Oktober 2023
     
  7. Angaben zur Mittelherkunft
    Mitgliedsbeiträge: 495.450 Euro
    Spenden: 3.033 Euro
    Einnahmen aus Projekten und Teilnehmerbeiträgen: 63.708 Euro
    Mieteinnahmen: 8.100 Euro
    Rücklage: 33.000 Euro
    Stand: 31. Dezember 2022
     
  8. Angaben zur Mittelverwendung
    Personal: 228.366 Euro
    Projektkosten: 78.944 Euro
    Steuerberatung und Buchhaltung: 9.478 Euro
    Mieten: 24.119 Euro
    Finanzielle Förderung der Bundesstiftung: 230.000 Euro
    Stand: 31. Dezember 2022
     
  9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
    Partnerorganisation: Bundesstiftung Baukultur
    Der Förderverein ist der Freundeskreis der Bundesstiftung Baukultur und unterstützt die Stiftungsarbeit ideell, personell und finanziell. Diese Unterstützung geschieht ausschließlich auf Basis der Vereinssatzung. Das hauptamtliche Personal des Vereins ist vertraglich nur dem Vereinsvorstand verpflichtet, es gibt keine Personalunion, keine Abführungsverträge oder Geschäftsbesorgungsverträge mit der Bundesstiftung Baukultur.
     
  10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
    Es gibt keine juristischen oder natürlichen Personen, deren Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtbudgets ausmachen.
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